Wer kann ambulante Reha beantragen?

An der Rezeption werden Sie beraten.

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ambulante teilstationäre Rehamaßnahme beantragen.

Das Genehmigungsverfahren zur teilstationären Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.