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Indikationen

Voraussetzung für ambulante Rehabilitation


1. Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten

insbesondere:


2. Degenerative muskuloskeletale Krankheiten

insbesondere:


3. Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane

  • Muskelerkrankungen
  • Zustand nach Operation in Bezug auf die Grunderkrankung.


4. Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane

  • Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
  • Gelenkluxationen
  • Sehnen- und Bandrupturen
  • Muskelverletzungen
  • posttraumatische Nervenläsionen
  • Gliedmaßenverlust
  • andere Verletzungsfolgen
  • Zustand nach Operation verletzter Bewegungsorgane.