Ambulante Reha - Wann?

Für wen eignet sich die ambulante Rehabilitation?

Ein Bandscheibenvorfall - Eine Diagnose, die eine langwierige medizinische Behandlung nach sich ziehen kann. Oftmals verbunden mit mehrwöchigen Klinikaufenthalten fern der Heimat, obwohl man lieber zuhause im Kreis seiner Familie bleiben würde.
Ob nach einer Hüft-Operation oder einem Unfall, ob bei rheumatischen oder bei arthrotischen Gelenkerkrankungen.

Jeder Patient kann jetzt wählen
Will er seine 3-wöchige (bis zu 20 Behandlungstage) Rehamaßnahme lieber in einer stationären Kurklinik oder ambulant nehmen?
Ein individuell abgestimmtes Therapieprogramm mit Inhalten wie Massagen, Krankengymnastik oder Trainingstherapie ermöglichen in direkter Absprache mit dem Hausarzt oder dem Operateur im kooperierenden Krankenhaus optimale Heilungsbedingungen.

EAP – Erweitere Ambulante Physiotherapie
Als Privatpatient stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt ein Privatrezept über EAP aus, das Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Nach Kostenzusage erfolgt die Terminvereinbarung mit unserem Reha-Zentrum. Bei Patienten der Berufsgenossenschaften erhalten Sie die EAP-Verordnung von dem Unfallarzt. Auch hier vereinbaren wir nach Kostenzusage mit Ihnen die Termine.

AHB- Anschlussheilbehandlung
Nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus haben Sie bei bestimmten Erkrankungen die Möglichkeit über den Sozialdienst des Krankenhauses eine Anschlussheilbehandlung durchzuführen. Dies gilt sowohl für berufstätige Patienten (Zuständigekeit in der Regel die Deutsche Rentenversicherung) als auch bei berenteten Patieten (Zuständigkeit in der Regel bei der gesetzliche Krankenkasse) oder auch bei Privatpatienten (Zuständigkeit in der Regel Beihilfe oder private Krankenkasse).

AGM- Allgemeine Gesundheitsmaßnahme
Als Mitglied der Deutschen Rentversicherung haben Sie im Abstand von vier Jahren die Möglichkeit eine Reha-Maßnahme durchzuführen. Zur Einleitung sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, der dann einen entsprechenden Antrag für Sie einleiten wird. Möchten Sie diese Maßnahme ambulant durchführen, so geben Sie unser Reha-Zentrum als Wunschzentrum an.

AOTR - Ambulante orthopädisch/traumatologische Rehabilitation
Nachdem die Krankenkasse auf Anfrage Ihres behandelnden Arztes (Formular 60) ihre Zuständigkeit als Kostenträger bestätigt hat, schickt diese Ihrem behandelnden Arzt das Formular 61 (Verordnung medizinischer Rehabilitation) zu. Die ausgefüllte Verordnung schickt Ihr Arzt oder das Reha-Zentrum an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung.

Sobald die Kostenzusage Ihres Kostenträgers vorliegt, können Sie direkt mit uns Ihre Behandlungstermine vereinbaren.


Ambulantes Rehazentrum am Krankenhaus GmbH - Würselen -

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